Bier, Wein & Schaumwein
Bier, Wein, weinähnliche Getränke, Schaumwein sowie entsprechende Mischgetränke dürfen grundsätzlich nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Eine gesetzliche Ausnahme gilt für Jugendliche, die von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.