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Getränkelieferservice
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JUGENDSCHUTZ

Alkohol nur im gesetzlichen Rahmen.

Beim Verkauf und bei der Übergabe alkoholischer Getränke beachten wir die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes. Im Zweifel erfolgt eine Alterskontrolle bei der Übergabe.

16+

Bier, Wein & Schaumwein

Bier, Wein, weinähnliche Getränke, Schaumwein sowie entsprechende Mischgetränke dürfen grundsätzlich nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Eine gesetzliche Ausnahme gilt für Jugendliche, die von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

18+

Spirituosen & sonstiger Alkohol

Andere alkoholische Getränke – insbesondere Spirituosen – dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.

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Altersprüfung bei Übergabe

Wenn das Alter nicht eindeutig erkennbar ist, kann ein geeigneter Altersnachweis verlangt werden. Eine Übergabe alkoholischer Getränke erfolgt nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Rechtsgrundlage

§ 9 Jugendschutzgesetz (JuSchG) – Alkoholische Getränke.

§ 9 JuSchG ansehen
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