LIEFER- & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN · STAND 08/2026

Transparent geregelt.

Die wichtigsten Regelungen für Privat- und Geschäftskund*innen auf einen Blick.

1. Bestellung & Lieferung

Bestellungen können per Telefon, E-Mail oder WhatsApp aufgegeben werden.

Für Privatkund*innen fällt keine Liefergebühr an. Es gibt keinen Mindestbestellwert; die Mindestabnahme beträgt 2 Kisten.

Liefertermin und Abstellort werden individuell vereinbart.

2. Schlüsseltresor-Service

Nach vorheriger Vereinbarung kann die Lieferung bei Abwesenheit über unseren Schlüsseltresor-Service bis vor die Wohnungstür, in den Garten, in die Garage oder in den Keller erfolgen.

3. Preise & Pfand

Es gelten die bei Bestellung bzw. Auftragsbestätigung vereinbarten Preise zuzüglich Pfand, soweit dieses nicht durch einen vereinbarten Leergutaustausch ausgeglichen wird.

B2B-Preise und Konditionen erhalten Geschäftskund*innen auf Anfrage.

4. Leergut

Bei Bestandskund*innen kann passendes Leergut im vereinbarten Austausch mit der Lieferung mit ± 0 ausgeglichen werden.

Einzelne Pfandflaschen sind von der regulären Mitnahme ausgeschlossen.

5. Zahlung Privatkund*innen

Privatkund*innen können bar oder per EC-Zahlung bezahlen. Auf Wunsch stellen wir eine Quittung aus.

Rechnungszahlung und monatliche Sammelrechnung sind nach Vereinbarung für Bestandskund*innen möglich.

6. Rechnungen für B2B

Rechnungen können auf Wunsch als PDF, XML, XRechnung oder im ZUGFeRD-Standard bereitgestellt werden.

Zahlungsziele ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung.

7. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Verzugszinsen richten sich nach § 288 BGB.

Bei Entgeltforderungen gegenüber Nicht-Verbraucher*innen kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich die 40-€-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB anfallen.

8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Getränke Wassermann e. K. Maßgeblich ist § 449 BGB.

9. Gerichtsstand

Für Verbraucher*innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann – soweit gesetzlich zulässig – Köln als Gerichtsstand vereinbart werden.

10. Gesetzliche Rechte

Zwingende gesetzliche Verbraucher-, Gewährleistungs- und sonstige gesetzliche Rechte bleiben unberührt.