1. Bestellung & Lieferung
Bestellungen können per Telefon, E-Mail oder WhatsApp aufgegeben werden.
Für Privatkund*innen fällt keine Liefergebühr an. Es gibt keinen Mindestbestellwert; die Mindestabnahme beträgt 2 Kisten.
Liefertermin und Abstellort werden individuell vereinbart.
2. Schlüsseltresor-Service
Nach vorheriger Vereinbarung kann die Lieferung bei Abwesenheit über unseren Schlüsseltresor-Service
bis vor die Wohnungstür, in den Garten, in die Garage oder in den Keller erfolgen.
3. Preise & Pfand
Es gelten die bei Bestellung bzw. Auftragsbestätigung vereinbarten Preise zuzüglich Pfand, soweit dieses nicht durch einen vereinbarten Leergutaustausch ausgeglichen wird.
B2B-Preise und Konditionen erhalten Geschäftskund*innen auf Anfrage.
4. Leergut
Bei Bestandskund*innen kann passendes Leergut im vereinbarten Austausch mit der Lieferung mit ± 0 ausgeglichen werden.
Einzelne Pfandflaschen sind von der regulären Mitnahme ausgeschlossen.
5. Zahlung Privatkund*innen
Privatkund*innen können bar oder per EC-Zahlung bezahlen. Auf Wunsch stellen wir eine Quittung aus.
Rechnungszahlung und monatliche Sammelrechnung sind nach Vereinbarung für Bestandskund*innen möglich.
6. Rechnungen für B2B
Rechnungen können auf Wunsch als PDF, XML, XRechnung oder im ZUGFeRD-Standard bereitgestellt werden.
Zahlungsziele ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung.
7. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Verzugszinsen richten sich nach § 288 BGB.
Bei Entgeltforderungen gegenüber Nicht-Verbraucher*innen kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich die 40-€-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB anfallen.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Getränke Wassermann e. K. Maßgeblich ist § 449 BGB.
9. Gerichtsstand
Für Verbraucher*innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann – soweit gesetzlich zulässig – Köln als Gerichtsstand vereinbart werden.
10. Gesetzliche Rechte
Zwingende gesetzliche Verbraucher-, Gewährleistungs- und sonstige gesetzliche Rechte bleiben unberührt.